Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten auf unbestimmte Zeit ein, weil der Auftraggeber ein Nachtragsangebot nicht angenommen hat, kann der Auftraggeber den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Nachtragsforderung unberechtigt ist.
(OLG Dresden, Urteil vom 27.09.2016 - 6 U 564/16; BGH, Beschluss vom 16.05.2018 - VII ZR 260/16, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)