Risiko Arbeitseinstellung bei Uneinigkeit über Nachtrag

Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten auf unbestimmte Zeit ein, weil der Auftraggeber ein Nachtragsangebot nicht angenommen hat, kann der Auftraggeber den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Nachtragsforderung unberechtigt ist.

(OLG Dresden, Urteil vom 27.09.2016 - 6 U 564/16; BGH, Beschluss vom 16.05.2018 - VII ZR 260/16, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Schadensbemessung des Bauherrn, wenn er den Mangel nicht beseitigen lässt

Die Bemessung des vom Bauherrn erlittenen und nicht beseitigten Mangelschadens erfolgt ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile, die auf die mangelhafte Leistung entfallen. Diese sind zu schätzen, wenn sie sich nicht aus dem Bauvertrag ergeben. Das dem Besteller verbleibende Material ist, soweit diesem noch ein wirtschaftlicher Wert zukommt, bei der Schätzung zu berücksichtigen.

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„Neubeginn“ der Gewährleistungsfrist nur durch eine detaillierte Mängelrüge

§ 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B stellt an den Inhalt einer zum "Quasi-Neubeginn" der Gewährleistungsfrist führenden Mängelrüge keine hohen Anforderungen. Es ist ausreichend, wenn aus dem Schreiben des Bestellers für den Auftragnehmer ersichtlich ist, was ihm vorgeworfen wird und dass von ihm Abhilfe erwartet wird. Dem kommt eine nur allgemein gehaltene Mängelrüge nicht nach. Der Auftragnehmer kann erwarten, eine präzise Beschreibung der Mängel auf der...