§ 1 Abs. 4 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer (AN) nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, auf Verlangen des Auftraggebers (AG) mit auszuführen hat, es sei denn, sein Betrieb ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Die Vergütung des AN für solche Zusatzleistungen richtet sich dann nach § 2 Abs. 6 VOB/B. Danach muss er den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung...
Mangelhafter Brandschutz: Haftung Bau- und Fachüberwacher sowie Bauunternehmer
Der Fachüberwacher und die von ihm zuüberwachenden Unternehmen bilden in der Regel eine Haftungseinheit gegenüberdem allgemeinen Bauuüberwacher und haften daher ihm gegenüber auch im Innenverhältnis als Gesamtschuldner.
(LG Wuppertal, Urteil vom 12.10.2018 - 17 O 97/12)
Planungsmangel bei Auswahl ungeeigneter Fassadenverkleidung-Holzfassade aus Seekiefern an der Wetterseite
Ist eine Fassade – hier eine Holzfassadeaus Seekiefern - generell nur bedingt zum Einsatz als Außenverkleidunggeeignet, weil ihre Haltbarkeit infolge von Witterungseinflüssen gegenüberanderen Fassadenmaterialien deutlich herabgesetzt ist und darüber hinaus der Zugang für eine turnusmäßige Wartung erschwert ist, liegt ein Planungsmangel vor.
(OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2016 - 2 U 29/15; BGH,...
Architektenhaftung bei Bausummenüberschreitung
Im Grundsatz entspricht die Planung des Architekten nicht der vereinbartenBeschaffenheit und ist mangelhaft, wenn sie ein Bauwerk vorsieht, dessenErrichtung höhere Herstellungskosten erfordert, als sie von den Parteienvereinbart sind. Für eine solche „Vereinbarung“ einer Kostenobergrenzereicht alleine die Angabe einer Kostengrenze oder die Darstellung eines Rahmensder wirtschaftlichen Verhältnisse des Bauherrn nicht aus, um eine Beschaffenheitzu begründen....
Keine Architektenhaftung für Überwachungsfehler bei nichtigem Bauvertrag (Schwarzgeld)
Stehendem Bauherrn wegen eines nichtigen Vertrags mit dem Bauunternehmer (hier: Schwarzgeldabrede) keine Gewährleistungsansprüche gegen den Unternehmer zu, entfällt gem. § 242 BGB auch die Haftung des Architekten wegen einer Verletzungseiner Bauaufsicht.
(LG Bonn, Urteil vom 08.03.2018 - 18 O 250/13)
Haftung Bodengutachter: ohne Schaden kein Anspruch auf Schadensersatz
Ein Bodengutachter haftet gegenüber einem Dritten (vorliegend Grundstückserwerber) wegeneiner Pflichtverletzung nur dann auf Schadensersatz, wenn dem Dritten aufgrundder Pflichtverletzung ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Das OLG Koblenzhat dies vorliegend verneint.
(OLG Koblenz, Urteil vom 20.08.2015 - 2 U 678/14; BGH, Beschluss vom 11.04.2018 - VII ZR 219/15, Nichtzulassungsbeschwerde...
Kein Haftungsausschluss für Planungsmängel in AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Planungsbüros, in denen Ansprüche des Auftraggeberswegen fahrlässig verursachter Mängel ausgeschlossen sein sollen, benachteiligenden Auftraggeber unangemessen und sind unwirksam.
(OLG Celle, Urteil vom 28.10.2015 - 14 U 25/15; BGH,Beschluss vom 11.04.2018 - VII ZR 268/15, Nichtzulassungsbeschwerdezurückgewiesen)
Kostenobergrenze ist keine Beschaffenheitsvereinbarung
Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags eine Kostenobergrenze für das Bauvorhaben,stellt dies keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Werkleistung desArchitekten dar. In der Vereinbarung der Kostenobergrenze liegt dieKonkretisierung der kostenbezogenen Vertragspflichten des Architekten.
(KG, Urteil vom 28.08.2018 - 21 U 24/16)
Schätzung anrechenbarer Kosten bei Kündigung gleich nach Vertragsschluss
Äußert der Besteller imRahmen der Grundlagenermittlung Kostenvorstellungen, denen der Architekt nichtwiderspricht, können sie eine Bausummengarantie begründen. Dies gilt auch für imLaufe der Planung und damit nach Abschluss des Architektenvertrags durch denBauherrn geäußerte Kostenvorstellungen, die zur vereinbarten Beschaffenheiterwachsen können. Maßgeblich für die Bemessung des Schadensersatzes wegenBausummenüberschreitung ist allerdings nur der infolge...
Schadensberechnung bei einer Überschreitung der Baukosten
Äußert der Besteller im Rahmen der Grundlagenermittlung Kostenvorstellungen, denen derArchitekt nicht widerspricht, können sie eine Bausummengarantie begründen. Diesgilt auch für im Laufe der Planung und damit nach Abschluss desArchitektenvertrags durch den Bauherrn geäußerte Kostenvorstellungen, die zurvereinbarten Beschaffenheit erwachsen können. Maßgeblich für die Bemessung desSchadensersatzes wegen Bausummenüberschreitung ist allerdings nur der...