- Beratung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen (in Form von Generalplaner-, Subplaner- und Einzelverträgen)
- Durchsetzung von Mehrhonorarforderungen und generelle Fragen zum Honorarrecht (HOAI)
- Vorbereiten und Erstellen von Vereinbarungen zur Regelung von Gesamtschuldner-Innenausgleichsansprüchen mit Unternehmern und Fachplanern
- Beratung zu Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüchen
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