Über mich

Über 22 Jahre Erfahrung

Seit 1996 biete ich kompetente, seriöse und engagierte Rechtsberatung, um die mit meinen Mandanten gemeinsam definierten Ziele zu erreichen.

Fachliche Expertise

Langjährige Erfahrung und die fachliche Befähigung erlauben es mir, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Damit dürfen Sie eine qualitativ bestmögliche Beratung erwarten.

Umfassende Beratung

Der frühzeitige Rechtsrat hilft Ihnen, im Rahmen Ihres Bauvorhabens zeit- und kostenintensive Unwägbarkeiten zu vermeiden.

Dr. Thomas Gutwin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Spezialisierungen
• Bau- und Architektenrecht
• gewerbliches Mietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Maklerrecht

Bauherren & Investoren

Im Vorfeld des Baubeginns nehme ich Vertragsprüfungen vor. Während Ihres Vorhabens setze ich mich für die Durchsetzung Ihrer Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche ein.

Bauunternehmer

Bei der Durchsetzung Ihres Abnahme- und Werklohnanspruchs unterstütze ich Sie genauso wie bei der Zurückweisung unberechtigter Mangelbeseitigungsaufforderungen und Schwierigkeiten mit Nachunternehmern oder Architekten.

Bauträger

Die komplexen Rechtsbeziehungen des Bauträgervertrages im Bauvorhaben mit Eigentümern, Unternehmern, Banken und Vermittlern erfordern eine besonders umfassende Rechtsberatung; Eine Herausforderung, der ich mich gerne stellte.

Architekten

Schon im Vorfeld der Verwirklichung eines Bauvorhabens interessiert die Frage der Abgrenzung der vergütungspflichtigen Planungsleistung von sog. „Akquiseleistungen“. In der Bauabwicklung stellen die Bauüberwachung und die gesamtschuldnerische Haftung mit ausführenden Unternehmern regelmäßig besondere Herausforderungen für den Architekten dar. Hier trage ich durch rechtzeitigen Rat dazu bei, Ansprüche des Architekten zu wahren und Haftungsrisiken zu minimieren.

Mitgliedschaften

Aktuelle Rechtssprechung

Hier finden Sie eine interessante Zusammenstellung aktueller Urteile zu den Themen Architektenrecht, Bausicherheiten, Bauträger und Bauvertragsrecht.

Energie- und Materialpreiserhöhungen auf der Baustelle als Folge des Ukraine-Krieges

Der seit 24. Februar 2022 andauernde militärische Konflikt in der Ukraine hat unter anderem erhebliche Erschwernisse bei der Beschaffung von Energie und Baumaterial zur Folge. Die Preise für vertraglich vereinbarte Lieferleistungen und Materialbeschaffung sind seitdem erheblich angestiegen und steigen weiter an. Insoweit stellt sich für Besteller von Bauwerken die Frage, ob dieser extreme Anstieg der Energie- und Materialpreise einen Vertragsanpassungsanspruch...

Prüfungsrahmen einer baulichen Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 4 WEG

Der BGH hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem ein Eigentümer als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft selbige auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses verklagt hatte, wonach die Gemeinschaft der barrierefreien Anbindung zweier Wohnungen durch Errichtung eines Außenaufzugs zustimmen sollte. In dem Verfahren blieb streitig, ob der Personenaufzug die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalte i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 Fall 1 WEG oder ob...

Bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum mit ausschließlicher Nutzungszuweisung nun durch Beschluss möglich!

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 09.02.2024 Abkehr genommen von der alten Grundsatzrechtsprechung. Danach fehlte die Beschlusskompetenz, wenn die zu beschließende bauliche Veränderung (z. B. ein Personenaufzug) nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen sollte. Solche Regelungen bedurften einer Vereinbarung. Seit dem 01.12.2020  können die Wohnungseigentümer mit dem reformierten WEG-Recht eine bauliche...

Mandantenstimmen

Super freundliches Team, sehr gute Anwälte!
5 Sterne Bewertung

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